Der erste Schritt zur Frühförderung / Anmeldung
Säuglinge und Kinder, die Frühförderung benötigen, erhalten vom behandelnden Kinder-, Jugend- und/oder Facharzt sowie Kinderkliniken nach erfolgter Diagnose eine entsprechende Verordnung/Rezept. Dabei wird zwischen folgenden Varianten unterschieden:
Komplexleistung:
Hat Ihr Arzt eine Komplexleistung verordnet, so erfolgt in unserer IFF eine kinderneurologische, therapeutische, pädagogische und/oder psychologische Diagnostik. Gemeinsam erstellen die Beteiligten einen Förder- und Behandlungsplan (FuB) für Ihr Kind und besprechen diesen mit Ihnen. Der FuB wird als Antrag auf Kostenübernahme und Förderung an die Leistungsträger (LVR, Kreis Heinsberg, die zuständige Krankenkasse) und in Kopie an Ihren behandelnden Kinderarzt gesendet. Nach Bewilligung erfolgt die heilpädagogische und therapeutische Förderung in Kombination.
Heilpädagogische Förderung als Solitärleistung:
Benötigt Ihr Kind ausschließlich eine pädagogische Frühförderung (heilpädagogische Förderung und Elternberatung) nehmen Sie als Eltern zunächst Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland auf. Der Landschaftsverband als zuständiger Kostenträger informiert Sie über die bestehenden (Hilfs-)Möglichkeiten und verweist Sie an die entsprechenden Einrichtungen.
Kontaktdaten:
Landschaftsverband Rheinland
Ansprechpartnerin: Frau Klessascheck-Rütten
Tel.: +49 221 8094109
E-Mail: stefanie.klessascheck-ruetten@lvr.de
Weiterhin Informationen finden Sie auch unter folgendem Link: www.bthg.lvr.de
Medizinisch-therapeutische Frühförderung:
Die medizinisch-therapeutischen Maßnahmen (Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie) werden bei Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Verordnung (Heilmittelverordnung) mit den Krankenkassen abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls auf der Basis der durchgeführten und nachgewiesenen Therapien.
Kontakt
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Sie möchten Ihr Kind anmelden?
Wir beraten Sie gerne – kostenlos und unverbindlich.
Tel. 02452 9889-210
Montags bis freitags:
8-11 Uhr
zusätzlich mittwochs:
14-15 Uhr
E-Mail: iff@lebenshilfe-heinsberg.de
Frühförderstellen im Kreis Heinsberg
Unser Hauptstandort in Oberbruch
Im Hofbruch 17, 52525 Heinsberg
Tel.: 02452 9889-210
Fax: 02452 9889-239
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8 – 16 Uhr
Bürozeiten: Mo.-Fr. 8 – 11 Uhr, zusätzlich montags 14-15 Uhr
IFF – Zweigstellen im Kreis Heinsberg
Wir sind vor Ort für Sie da in
- Erkelenz: Issumer Ring 9 (Oerather Mühlenfeld)
- Heinsberg: Lebenshilfe Center, Richard-Wagner-Straße 5 (Oberbruch)
- Übach-Palenberg: Rathausplatz 6