Lebenshilfe Stiftung
Seit den 1969er Jahren engagieren sich Menschen mit Behinderung und deren Eltern und Angehörige in der Lebenshilfe Heinsberg für ein inklusives Miteinander in unserer Gesellschaft. Viele Einrichtungen wurden in den Bereichen Kinder, Wohnen, Arbeiten und mehr geschaffen und sind mittlerweile gut etabliert. Der Mut, neue Wege zu gehen, gehörte immer dazu – ebenso die Erkenntnis, dass nicht alles im Rahmen der staatlichen Sozialleistungen gesichert werden kann.
Die Lebenshilfe Heinsberg hat deshalb 1997 die Lebenshilfe-Stiftung Kreis Heinsberg gegründet.
Sie kann die Arbeit des Vereins in idealer Weise ergänzen. Spenden, Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen unseres Vereins können und müssen wir zeitnah und unmittelbar für satzungsmäßige Zwecke ausgeben. Die Ansammlung von Kapital für langfristige Projekte ist nur beschränkt möglich. Dieser Beschränkung unterliegt die Stiftung nicht.
- Was heißt Lebenshilfe stiften?
Der Stifter gibt einen Teil seines Vermögens an die Stiftung. Er erhält die Sicherheit, dass mit den Erträgen dauerhaft Menschen mit Behinderung im Kreis Heinsberg unterstützt werden. Denn die öffentliche Hilfe reicht nicht für alle Projekte. Stiften ist mehr als Spenden: Gemeinsam schaffen wir ein stetig wachsendes Vermögen. Dieses wird für die Zukunft angelegt und bleibt erhalten. Jedes Jahr unterstützen wir Menschen mit Behinderung im Kreis Heinsberg mit den Erträgen aus dem Stiftungs-Vermögen.
- Wer engagiert sich für die Stiftung?
Sachkundige Menschen aus dem Kreis Heinsberg, die sich seit Jahren für Menschen mit Behinderung einsetzen und sich für die nächste Generation engagieren möchten, werden in den Stiftungsrat einberufen. Zurzeit bilden acht Personen den Stiftungsrat: Marianne Bückers, Edgar Johnen, Peter Katscher, Peter Maaßen, Klaus Meier, Carolina Sauerwein, Andrea Schwarz, Christa Winkels.
- Wer stiftet?
Für Lebenshilfe-Stifter gibt es viele Gelegenheiten, sich zu engagieren: Der Eine sammelt etwa anlässlich eines runden Geburtstages oder stiftet einen jährlichen Geldbetrag. Der Andere bedenkt die Stiftung in seinem Testament oder gründet zu Lebzeiten eine Stiftung unter dem Dach der Lebenshilfe-Stiftung.
- Wer erhält Unterstützung?
Menschen mit Behinderung erhalten für besondere Maßnahmen oder Projekte Unterstützung. Diese Projekte könnten ohne die Erträge der Lebenshilfe Stiftung nicht finanziert werden.
- Satzung
Die Satzung der Stiftung der Lebenshilfe Heinsberg können sie hier abrufen: Download Satzung (Klicken zum Downloaden)
Zahlreiche Projekte wurden bisher gefördert:
LEA-Leseklub: Lesen einmal anders
Seit 2013 treffen sich Menschen mit Behinderung zum gemeinsamen Lesen von Büchern in einfacher Sprache. Angefangen im Wohnbereich haben sich inzwischen mehrere Kurse fest etabliert und finden in regelmäßigen Abständen in den Cafés oder den Werkstattbetrieben der Lebenshilfe statt. Über die Jahre wurde so ein großes Repertoire an geeigneter leichter Literatur erstellt.
Inklusive berufliche Förderung
Mit Unterstützung der Lebenshilfe Stiftung wurde die Kaffeeröstung im Museumscafé Samocca 2013 aufgebaut. Heute arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam in der Kaffeeproduktion und engagieren sich für eine nachhaltige, faire Kaffeeproduktion – made in Heinsberg. Rund eine halbe Tonne Rohkaffe wird jeden Monat in der hauseigenen Röstanlage zu hochwertigem, schonend gerösteten Kaffee verarbeitet.
mehr-Sinn® Geschichtenkoffer
Die Geschichten knüpfen an die alte Tradition des Geschichtenerzählens an. Im Geschichtenkoffer befinden sich Märchen, Sagen, Bibelgeschichten oder erdachte Geschichten, die so gestaltet sind, dass alle sie verstehen können. Ursprünglich für Menschen mit Beeinträchtigungen entwickelt, findet der Geschichtenkoffer heute in Familien, Kindergärten, logo- und ergotherapeutischen Praxen, Schulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie in Wohn- und Altenheimen Anwendung.
„Nach dem Tod bleit die Liebe“
Dieser Ratgeber für Trauernde und Begleiter wurde 2013 von Behindertenseelsorger Peter Derichs entwickelt. Die Informationsschrift gibt Impulse zur Trauerbewältigung und kann insbesondere für die Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung und Kindern Hilfestellung bieten.
Toilette für alle
Zum 50. Jubiläum der Lebenshilfe Heinsberg wurde eine mobile, barrierefreie Toilette entwickelt. Nutzbar für Alle – Mietbar für öffentliche Veranstaltungen jeder Art im Kreis Heinsberg: Wir bringen Ihnen den Wagen, stellen die Toilette bei Ihnen auf, schließen Sie an und weisen Sie ein.
Die Gleichs
Die Pantomimengruppe der Lebenshilfe Heinsberg trat erstmals beim inklusiven Heinsberger Stadtfest 2016 auf. Mittlerweile haben sich die Hobby-Schauspieler kontinuierlich weiterentwickelt und mehrere Auftritte – unter anderem beim Kreativmarkt der Lebenshilfe Heinsberg – absolviert.
Sie möchten stiften?
Wenn Sie Vermögen geerbt oder geschenkt bekommen haben und dieses Vermögen oder einen Teil davon innerhalb von 24 Monaten auf unsere Stiftung übertragen, fällt keine Erbschafts- oder Schenkungsteuer an. Bereits gezahlte Erbschafts- oder Schenkungsteuer wird Ihnen zurückerstattet. Eine solche Zustiftung kann jedoch nicht gleichzeitig als Sonderausgabe steuerlich wirksam abgesetzt werden. Dies ist immer dann möglich, wenn sie uns aus ihrem Vermögen zusiften.
Eine Zustiftung können Sie bis zu 1.000.000 Euro als Sonderausgabe steuerlich wirksam absetzen. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 2 Millionen Euro. Soweit der Stifter die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht in Abzug bringen konnte, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über.
Die steuerlichen Regelungen dienen ihrer Information. Selbstverständlich freuen wir uns über jeden kleineren oder größeren Beitrag: Mit Ihrer Zustiftung sichern wir eine Unterstützung für Menschen mit Behinderung im Kreis Heinsberg auch für die Zukunft.
Unsere Vision:
Unterstützung auch für die ferne Zukunft garantieren
Die Lebenshilfe Stiftung ist gemeinnützig und arbeitet als reine Förderstiftung. Sie ist selbstständig und ehrenamtlich verwaltet. Zudem hat sie keine staatlichen Aufgaben zu erfüllen und unterliegt keinem Insolvenzrisiko. Verpflichtet ist sie ausschließlich dem satzungsgemäß niedergelegten Zweck, Menschen mit Behinderung im Kreis Heinsberg auf vielfältige Weise zu unterstützen. Das Prinzip einer Stiftung ist immer: Der Wille eines Stifters gilt ewig. Damit schafft unsere Stiftung für Stifter die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus nachhaltig etwas zu bewirken und positive Impulse zu setzen. Generell werden aus den Anlageerträgen der Stiftung Aktivitäten des Vereins unterstützt – vor allem Projekte, denen es an öffentlicher finanzieller Förderung fehlt, werden von der Stiftung gefördert. Wir freuen uns über jede weitere Unterstützung und Zustiftung.
Ihre Ansprechpartner
Von links nach rechts: Peter Maaßen, Christa Winkels, Klaus Meier, Marianne Bückers, Andrea Schwarz, Peter Katscher, Carolina Sauerwein, Edgar Johnen.
Lebenshilfe Stiftung
Richard-Wagner-Str. 5
52525 Heinsberg
Reg.-Präsident Köln, AZ:15.2.1 17/97
Steuer-Nr. 21 000 502 684
Finanzamt Geilenkirchen
Bankverbindungen:
Heinsberger Volksbank
IBAN DE72 3906 1981 3040 5060 70
BIC: GENODED 1HNB
Kreissparkasse Heinsberg
IBAN: DE90 3125 1220 0002 3093 00
BIC: WELADED 1ERK
Raiffeisenbank Geilenkirchen
IBAN: DE55 3706 9412 1022 2860 10
BIC: GENODED 1 HRB