Lebenshilfe Stiftung
Die Lebenshilfe Stiftung im Kreis Heinsberg wurde 1997 gegründet. Sie fördert Projekte und Maßnahmen im Kreis Heinsberg. So können wir mehr Selbstständigkeit, Unabhängigkeit und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Was heißt Lebenshilfe stiften?
Der Stifter gibt einen Teil seines Vermögens an die Stiftung. Er erhält die Sicherheit, dass mit den Erträgen dauerhaft Menschen mit Behinderung im Kreis Heinsberg unterstützt werden. Denn die öffentliche Hilfe reicht nicht für alle Projekte.
Stiften ist mehr als Spenden: Gemeinsam schaffen wir ein stetig wachsendes Vermögen. Dieses wird für die Zukunft angelegt und bleibt erhalten. Jedes Jahr unterstützen wir Menschen mit Behinderung im Kreis Heinsberg mit den Erträgen aus dem Stiftungs-Vermögen.
Wer stiftet?
Für Lebenshilfe-Stifter gibt es viele Gelegenheiten, sich zu engagieren: Der Eine sammelt etwa anlässlich eines runden Geburtstages oder stiftet einen jährlichen Geldbetrag. Der Andere bedenkt die Stiftung in seinem Testament oder gründet zu Lebzeiten eine Stiftung unter dem Dach der Lebenshilfe-Stiftung.
Wer erhält Unterstützung?
Menschen mit Behinderung erhalten für besondere Maßnahmen oder Projekte Unterstützung. Diese Projekte könnten ohne die Erträge der Lebenshilfe Stiftung nicht finanziert werden.
Zahlreiche Projekte wurden bisher gefördert:
Kontakt

Edgar Johnen
Vorsitzender
Richard-Wagner-Straße 5
52525 Heinsberg
Tel.: 0 24 52 969-100
Fax: 0 24 52 969-199
Reg.-Präsident Köln, AZ:15.2.1 17/97
Steuer-Nr. 21 000 502 684
Finanzamt Geilenkirchen
Bankverbindungen:
Heinsberger Volksbank
IBAN DE72 3906 1981 3040 5060 70
BIC: GENODED 1HNB
Kreissparkasse Heinsberg
IBAN: DE90 3125 1220 0002 3093 00
BIC: WELADED 1ERK
Raiffeisenbank Geilenkirchen
IBAN: DE55 3706 9412 1022 2860 10
BIC: GENODED 1 HRB