Der erste Schritt zu uns
Vorraussetzung für die Bewilligung einer autismusspezifischen Förderung durch den zuständigen Kostenträger (Sozial- oder Jugendamt) ist eine fachärztliche Autismusdiagnose. Die austismusspezifische Förderung muss durch die Eltern/Erziehungsberechtigten beim zuständigen Sozial-/ Jugendamt beantragt werden.
Wir beraten Sie gerne und sind Ihnen auf Wunsch bei der Antragstellung bei den zuständigen Kostenträgern behilflich.