Der erste Schritt zu uns

Vorraussetzung für die Bewilligung einer autismusspezifischen Förderung durch den zuständigen Kostenträger  (Sozial- oder Jugendamt) ist eine fachärztliche Autismusdiagnose. Die austismusspezifische Förderung muss durch die Eltern/Erziehungsberechtigten beim zuständigen Sozial-/ Jugendamt beantragt werden.

Wir beraten Sie gerne und sind Ihnen auf Wunsch bei der Antragstellung bei den zuständigen Kostenträgern behilflich.