Bundesteilhabegesetz: Informationsveranstaltungen für Angehörige

Wie verändert sich die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)? Dazu veranstaltete die Lebenshilfe Heinsberg mehrere Infoabende für Eltern und Angehörige. Lisa Fischer, studierte Sozialpädagogin und Mitarbeiterin des Wohnverbundes Erkelenz, hat sich im Rahmen ihrer Bachelorarbeit intensiv mit dem Bundesteilhabegesetz auseinandergesetzt und informierte über die zukünftigen gesetzlichen Änderungen. Lisa Fischer sieht große Chancen in den gesetzlichen Änderungen für Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen. So soll die Etablierung einer unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) die Position des Menschen mit Behinderung stärken und ihn unabhängig über die Möglichkeiten zur individuellen Teilhabe am Leben der Gesellschaft beraten. In Zukunft kann man zudem alle Hilfen und Unterstützungsleistungen mit nur einem Reha- Antrag stellen.

Grundsätzlich soll der Klient in Zukunft sämtliche Mittel zur Finanzierung etwa der Verpflegung, Bekleidung, Mobilität, Freizeit, Bildung (sogenannte Existenzsichernde Leistungen) direkt erhalten und die Unterstützungsleistungen selbst „einkaufen“. Die Beantragung dieser Leistungen verantwortet in Zukunft der Klient bzw. sein gesetzlicher Betreuer. Dafür soll das Bedarfsermittlungsinstrument (BEI_NRW) etabliert werden, das die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen (LVR + LWL) gemeinsam erarbeiten. Die Verlagerung der Verantwortung auf den Klienten und seine Angehörigen bzw. gesetzlichen Betreuer wird auch zu einer Herausforderung für den Einzelnen, so Lisa Fischer.

Das BTHG sieht den individuellen Bedarf im Mittelpunkt, so sollen passgenaue Konzepte zur Förderung der Selbstständigkeit entwickelt werden. Damit löst sich die starre Trennung zwischen ambulanten und stationären Wohnformen auf. In Bezug auf die fachlichen Dienstleistungen sorgen sich Angehörige und Leistungserbringer vor einem geplanten „Poolen von Assistenzleistungen: Das Bundesteilhabegesetz sieht ein Zusammenfassen von Freizeit, Bildungs-, Sport oder Kulturangeboten vor, so dass ein Assistent mehrere Klienten begleitet. Es ist fraglich, ob so die individuellen Teilhabewünsche vor allem von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf personenzentriert realisiert werden können.

Mehr Informationen gibt es im Internet: www.teilhabeberatung.de.

Die Präsentation des Informationsabends finden Sie hier: