Lebenshilfe Stiftung
Seit den 1969er Jahren engagieren sich Menschen mit Behinderung und deren Eltern und Angehörige in der Lebenshilfe Heinsberg für ein inklusives Miteinander in unserer Gesellschaft. Viele Einrichtungen wurden in den Bereichen Kinder, Wohnen, Arbeiten und mehr geschaffen und sind mittlerweile gut etabliert. Der Mut, neue Wege zu gehen, gehörte immer dazu – ebenso die Erkenntnis, dass nicht alles im Rahmen der staatlichen Sozialleistungen gesichert werden kann.
Die Lebenshilfe Heinsberg hat deshalb 1997 die Lebenshilfe-Stiftung Kreis Heinsberg gegründet.
Sie kann die Arbeit des Vereins in idealer Weise ergänzen. Spenden, Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen unseres Vereins können und müssen wir zeitnah und unmittelbar für satzungsmäßige Zwecke ausgeben. Die Ansammlung von Kapital für langfristige Projekte ist für den eingetragenen Verein nur beschränkt möglich. Dieser Beschränkung unterliegt die Stiftung nicht.
- Was heißt Lebenshilfe stiften?
Der Stifter gibt einen Teil seines Vermögens an die Stiftung. Er erhält die Sicherheit, dass mit den Erträgen dauerhaft Menschen mit Behinderung im Kreis Heinsberg unterstützt werden. Denn die öffentliche Hilfe reicht nicht für alle Projekte. Stiften ist mehr als Spenden: Gemeinsam schaffen wir ein stetig wachsendes Vermögen. Dieses wird für die Zukunft angelegt und bleibt erhalten. Jedes Jahr unterstützen wir Menschen mit Behinderung im Kreis Heinsberg mit den Erträgen aus dem Stiftungs-Vermögen.
- Wer stiftet?
Für Lebenshilfe-Stifter gibt es viele Gelegenheiten, sich zu engagieren: Der Eine sammelt etwa anlässlich eines runden Geburtstages oder stiftet einen jährlichen Geldbetrag. Der Andere bedenkt die Stiftung in seinem Testament oder gründet zu Lebzeiten eine Stiftung unter dem Dach der Lebenshilfe-Stiftung.
- Wer erhält Unterstützung?
Menschen mit Behinderung erhalten für besondere Maßnahmen oder Projekte Unterstützung. Diese Projekte könnten ohne die Erträge der Lebenshilfe Stiftung nicht finanziert werden. Auch die vielfältigen Bereichen der Lebenshilfe Heinsberg unterstützt die Stiftung regelmäßig.
- Bestattungsvorsorge und Unterstützung, wie geht das?
Seitens der Lebenshilfe Stiftung Kreis Heinsberg haben wir die Möglichkeit eröffnet, dass Angehörige von Menschen mit Behinderung Bestattungsvorsorge treffen können. Durch entsprechende vertragliche Gestaltung wird die Lebenshilfe Stiftung Kreis Heinsberg verpflichtet, den hierfür zur Verfügung gestellten Geldbetrag nach dem Ableben der betreffenden Person ausschließlich zu diesem Zweck und nur an diejenige(n) Person(en) auszuzahlen, die verpflichtet ist (sind), für die Bestattung finanziell aufzukommen. Sofern der Geldbetrag seitens des Menschen mit Behinderung aufgebracht wird, ist eine Höchstgrenze im Sinne der Angemessenheit zu beachten, damit er sozialhilferechtlich als geschützt gilt. Die Erträgnisse werden seitens der Lebenshilfe Stiftung Kreis Heinsberg zur Förderung von Menschen mit Behinderung verwendet. Ein Informationsblatt, das wir Ihnen gerne zusenden, informiert über die Details.
- Wer engagiert sich für die Stiftung?
Menschen aus dem Kreis Heinsberg, die sich seit Jahren für Menschen mit Behinderung einsetzen und sich für vielfältige Unterstützung und zukunftsweisende Projekte engagieren, werden in den Stiftungsrat berufen:
Der Stiftungsrat besteht aus 5 Mitgliedern: Peter Katscher (Vors.), Andrea Schwarz (stellv. Vors.), Carolina Sauerwein, Peter Maassen, Klaus Meier. Sie berufen den Vorstand, der aus 3 Mitgliedern besteht: Edgar Johnen (Vors.), Marianne Bückers (stellv. Vors.) und Christa Winkels.
Kontakt
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Lebenshilfe Stiftung
Richard-Wagner-Str. 5
52525 Heinsberg
Reg.-Präsident Köln, AZ:15.2.1 17/97
Steuer-Nr. 21 000 502 684
Finanzamt Geilenkirchen
Bankverbindung:
Heinsberger Volksbank
IBAN DE53 3706 9412 3040 5060 70
BIC: GENODED 1HNB
Von links nach rechts: Peter Maassen, Christa Winkels, Klaus Meier, Marianne Bückers, Andrea Schwarz, Peter Katscher, Carolina Sauerwein, Edgar Johnen.