Kommunalwahl NRW 2025: Rechte für Menschen mit Behinderung

Am 14. September findet die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen statt. Für Menschen mit Behinderung ist dies eine wichtige Gelegenheit, ihre Stimme zu erheben und die Politik vor Ort aktiv mitzugestalten. Die Lebenshilfe NRW informiert auf ihrer Website ausführlich über die Rechte von Menschen mit Behinderung bei der Wahl und gibt Hinweise, wo Informationen zur Wahl für Menschen mit Behinderung zu finden sind und wie Barrieren bei der Wahl abgebaut werden können:
Die Möglichkeit, bei einer demokratischen Wahl die eigene Stimme abzugeben, war noch nie so wichtig wie in der aktuellen Zeit. Gerade auf kommunaler Ebene werden viele entscheidende Weichen gestellt – etwa bei den Themen Barrierefreiheit und Umsetzung der Eingliederungshilfe (Besetzung der neuen Landschaftsversammlungen).
Was Sie wissen sollten:
  • Alle Menschen mit Behinderung haben das Recht, an der Kommunalwahl teilzunehmen.
  • Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote, damit das Wahlrecht barrierefrei wahrgenommen werden kann.

Das Bild ist eine Illustration, die zeigt, dass ein Wahlzettel in die Wahlurne eingeworfen wird.

Bild: Lebenshilfe Bremen, Stefan Albers, Atelier Fleetinsel