FSJ, BFD und mehr
Freiwilligendienst und Praktikum in der Lebenshilfe

Bei uns gibt es vielfältige Möglichkeiten, die Berufsfelder in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung kennen zu lernen, sich beruflich zu orientieren oder freiwillig zu engagieren. „Von der Arbeit hier war ich sofort begeistert“ berichtet Paul Krause (links), der ein fachbezogenes Praktikum im Werkstätten Betrieb in Oberbruch leistet.
Ihre Ansprechpartnerin

Freiwilligendienst
Die Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind ein Angebot für junge Menschen, die sich freiwillig sozial engagieren und beruflich orientieren möchten. Beide Freiwilligendienste können zwischen dem 16. und 27. Lebensjahr absolviert werden. Der Bundesfreiwilligendienst kann darüber hinaus auch von Menschen, die älter als 27 Jahre sind, in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) geleistet werden. Die Lebenshilfe Heinsberg e.V. ist eine anerkannte Einsatzstelle für Freiwilligendienste.

FSJ & BFD sind das Richtige für Sie, wenn Sie…
- nach der Schule etwas Praktisches tun möchten
- anderen Menschen helfen möchten
- eigene Fähigkeiten und Neigungen entdecken möchten
- Wartezeiten überbrücken möchten
- soziale Einrichtungen kennenlernen möchten
Die Vergütung erfolgt nach Vorgabe des Maßnahmeträgers. Es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstagen.
Sie können Ihren Freiwilligendienst auch als Praktikum für Ausbildung oder Studium anrechnen lassen.
Carolin Dudzinski absolvierte das FSJ im Familienzentrum Triangel Oberbruch. Sie wollte bei der Lebenshilfe bleiben und absolviert eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin.
- Programm: Interessante Einblicke in sozialpädagogischen Fördermöglichkeiten
- Beginn: Flexibel
- Dauer: Mindestens 6 Monate, regulär 12 Monate, maximal 18 Monate
- Ort: Familienzentren und Kindertagesstätten, Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Mitzubringen: Interesse an der Arbeit mit Menschen mit Behinderung
Die Lebenshilfe Heinsberg kooperiert mit folgenden Trägern:
- Bistum Aachen: www.fsj-heinsberg.de
- Deutsches Rotes Kreuz Düsseldorf: www.freiwilligendienste-freiwerk-drk.de
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJG) vom 17. August 1964.
Praktikum

Mögliche Praktika:
- Schüler- oder Orientierungs-Praktika
- Vorpraktikum für ErzieherInnen oder vor einem Fachhochschul-Studium
- einjähriges fachbezogenes Praktikum FOS 11 Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen
- Anerkennungsjahr für ErzieherInnen
- Anerkennungsjahr für HeilerziehungspflegerInnen
- Praktika im Rahmen des Studiums
Beginn und Dauer der Praktika sind flexibel nach den Vorgaben der Bildungsträger ausgerichtet. Sie können Ihr Praktikum in einer Kindertagesstätte, in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung oder in den Werkstätten absolvieren.